Stationäre Operationen
Unter den nachfolgend genannten Gründen sollte die operative Behandlung immer im Krankenhaus und mit stationärer Nachbehandlung durchgeführt werden:
- Die im Abschnitt „Ambulante Operationen“ genannten unabdingbaren Voraussetzungen sind nicht erfüllt.
- Es handelt es sich um ein Operationsverfahren, welches von Ihrer Krankenkasse bzw. -versicherung nicht als ambulante Leistung akzeptiert und vergütet wird.
- Eine dringliche oder notfallmäßige operative Versorgung ist erforderlich, welche ambulant nicht sofort und in Lokalanästhesie durchgeführt werden kann.
- Andere Gründe, wie zum Beispiel der Wunsch zu einer stationären Behandlung.
In diesen Fällen erfolgt durch uns die Krankenhauseinweisung in die Klinik der Wahl der Patientin oder des Patienten.