Stationäre Operationen

Unter den nachfolgend genannten Gründen sollte die operative Behandlung immer im Krankenhaus und mit stationärer Nachbehandlung durchgeführt werden:

  • Die im Abschnitt „Ambulante Operationen“ genannten unabdingbaren Voraussetzungen sind nicht erfüllt.
  • Es handelt es sich um ein Operationsverfahren, welches von Ihrer Krankenkasse bzw. -versicherung nicht als ambulante Leistung akzeptiert und vergütet wird.
  • Eine dringliche oder notfallmäßige operative Versorgung ist erforderlich, welche ambulant nicht sofort und in Lokalanästhesie durchgeführt werden kann.
  • Andere Gründe, wie zum Beispiel der Wunsch zu einer stationären Behandlung.

In diesen Fällen erfolgt durch uns die Krankenhauseinweisung in die Klinik der Wahl der Patientin oder des Patienten.

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Ulrichplatz 2 | 39104 Magdeburg
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