Stationäre Operationen

Unter den nachfolgend genannten Gründen sollte die operative Behandlung immer im Krankenhaus und mit stationärer Nachbehandlung durchgeführt werden:

  • Die unabdingbaren Voraussetzungen für eine ambulante Durchführung des operativen Eingriffs sind nicht erfüllt.
  • Es handelt es sich um ein Operationsverfahren, welches von Ihrer Krankenkasse bzw. -versicherung nicht als ambulante Leistung akzeptiert und vergütet wird.
  • Eine dringliche oder notfallmäßige operative Versorgung ist erforderlich, welche nicht sofort und in Lokalanästhesie durchgeführt werden kann.
  • Andere Gründe, wie zum Beispiel der Wunsch zu einer stationären Behandlung.

In diesen Fällen erfolgt durch uns die Krankenhauseinweisung in die Klinik der Wahl der Patientin oder des Patienten.

Ist es gewünscht, dass der operative Eingriff durch mich ausgeführt wird, dann habe ich die Möglichkeit, die Operation in Kooperation mit der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Koloproktologische Chirurgie im AMEOS Klinikum Schönebeck durchzuführen. Auch in diesem Fall bleibt die Kontinuität aus ambulanter Vorbehandlung und Indikationsstellung, operativer Versorgung und ambulanter Nachbehandlung durch einen Arzt erhalten.

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